Das Douglasien-Wäldchen in Planegg darf weiterhin nicht für Kiesabbau gerodet werden. Bannwald erfüllt wichtige Funktionen in Zeiten der Klimakrise. Gericht bestätigt, dass die Erlaubnis zur Waldrodung rechtswidrig ist und stärkt den Bannwaldschutz.
Das ist ein weiterer Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit um das Wäldchen in Planegg. 2022 hat der BUND Naturschutz mit Unterstützung des Grünzug-Netzwerk Würmtal e. V. (GNW) gegen den geplanten Waldkahlschlag Klage eingereicht. Der Kiesabbau-Konzern Glück hat beantragt, einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abzuändern, um auf der Fläche des sogenannten Douglasienwäldchens in Planegg Kies abbauen zu dürfen. Jetzt hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die Aussage des VGHs bekräftigt, dass Bannwald einen besonderer Schutzstatus zusteht und dass die Rodung von Bannwald nicht mit unbestimmten, pauschalen Ausgleichsmaßnahmen gerechtfertigt werden kann. Weder die Firma Glück noch das Landratsamt und beteiligte Behörden haben ausreichend dargelegt, dass die hohen Anforderungen des Waldgesetzes erfüllt werden könnten. Das wäre die Grundvoraussetzung für die Abwägung gewesen, ob der Kiesabbau an dieser Stelle überhaupt von so weittragendem öffentlichem Interesse ist, dass dafür Bannwald geopfert werden darf. Auf diese Bewertung hat das Gericht verzichtet. Der VGH hatte dazu ausgeführt, dass jedenfalls das Interesse eines Kiesabbauunternehmens an Gewinnmaximierung hierfür nicht ausreicht. Somit wurde die Position des Bannwaldschutzes vom Gericht gestärkt.
